Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bestimmungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und abgeschlossenen Vertrages der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH. Sie gelten somit als Rahmenvereinbarung für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH. Es gelten ausschließlich diese AGB.
a) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
b) Ein Vertrag erlangt für die Fa. Müller Solutions Automation & Engineering GmbH dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese den Auftrag schriftlich bestätigt. Mündliche Abreden, Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH.
c) Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
d) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Angebote
Angebote der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend hinsichtlich aller angegeben technischen Daten. Enthält eine Auftragsbestätigung der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widerspricht.
3. Preise
Die Preise verstehen sich stets zzgl. Umsatzsteuer.
4. Auftragserteilung
Art und Umfang von vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Auftrag, der Auftragsbestätigung, der erteilten Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
a) Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihm erteilten Aufträge nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Technik.
b) Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, diese Auftragserteilung an einen Dritten binnen einer Woche zu widersprechen.
c) Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Sub-Unternehmer heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH Aufträge erteilen.
5. Leistungsfristen und Termine
Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden. Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH hat die Leistungen ansonsten innerhalb angemessener Frist zu erbringen.
a) Wird der Beginn der Leistungsführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Sphäre der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine hinausgeschoben. Dasselbe gilt bei Abänderungen oder Ergänzungen von ursprünglich vereinbarten Leistungen.
b) Die durch Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind.
c) Unterbleibt, außer im Falle eines berechtigten und von der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH schuldhaft zu vertretenden Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber, über Wunsch des Auftraggebers die Ausführung der beauftragten Leistung ganz oder zum Teil, sind der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH alle ihr dadurch entstandenen Nachteile einschließlich des entgangenen Gewinns zu vergüten. Ansprüche nach §1168 ABGB werden dadurch nicht berührt.
6. Änderung der Leistung
Mehrleistungen gegenüber dem Auftrag, die sich aus nachträglichen Wünschen des Auftraggebers oder aus erforderlichen werdenden Abänderungen ergeben, sind zusätzlich zu vergüten.
7. Zahlung
Es gelten ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH
a) ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Privatkunden, und 9 % bei Gewerbekunden über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnen,
b) alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Auftraggeber sofort geltend machen,
c) die Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung ihrer sämtlichen oder offenen Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Auftraggeber zurückbehalten, es sei denn, dass dies den Auftraggeber entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt,
d) angemessen Sicherheitsleistungen verlangen.
Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchen Gründen auch immer, ist unzulässig. Ebenso ist eine Aufrechnung gegenüber den Ansprüchen der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH ausgeschlossen. Gegenüber Ansprüchen der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH kann der Auftraggeber, sofern er Kaufmann ist ein Zurückbehaltungsrecht sowie eine Einrede des nicht oder des mangelhaft erfüllten Vertrages nicht geltend machen. Auch ein Auftraggeber, der nicht Kaufmann ist, kann Ansprüchen der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH gegenüber einem Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen, es sei denn, dass es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Schutzrechte
Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihren erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH ist berechtigt von Dritten die Pläne/ technische Unterlagen/ Daten nutzen ein angemessenes Entgelt einzuheben.
Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgeltes der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten sowie Spesen das Eigentum der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH der Veräußerung zustimmt. Im Falle ihrer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH abgetreten und sie ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen ihrer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges ist die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten körperlichen Gegenständen bis zur gänzlichen Bezahlung vor.
9.2. Wir sind nach vorheriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen auch in bloß objektivem Verzug ist oder Umstände eintreten, die eine Gefährdung unserer Ansprüche begründen.
9.3. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird vereinbart, dass damit zugleich die Kaufpreisforderung des Kunden gegen Dritte an uns zur Sicherung unserer vertraglichen Ansprüche gegen den Kunden abgetreten wird.
10. Gewährleistung und Haftung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behält sich die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Auftraggeber/ Käufer/ Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergangszeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich auf Schäden zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11. Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in den unten angeführten Fällen zulässig:
a) Bei Verzug der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach nachweislichem Setzen und erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist entsprechend Punkt 10 dieser Geschäftsbedingungen möglich. Die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
b) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH nach Setzung einer angemessenen, höchstens jedoch 14-tägigen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt.
c) Ist die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf die gesamte vereinbarte Auftragssumme/ dem Kaufpreis inkl. aller Kosten, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.
d) Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers nach Punkt 11 b) sind vom Auftraggeber die erbrachten Leistungen der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH zu honorieren.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH.
Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht zur Anwendung.
13. Datenerfassung
Die Firma Müller Solutions Automation & Engineering GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Auftraggeber/ Käufer gleich, ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert werden.